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obligatorische Hunde Kurs

...........Mit Erfüllung der Pflicht zum Sachkundenachweis (SKN) gemäss bisheriger Tierschutzgesetzgebung wurde die Anforderung gemäss kantonalem Recht als erfüllt anerkannt.

Nachdem die SKN für Hunde abgeschafft worden sind, gelten wieder allein die Vorschriften der kantonalen Gesetzgebung.

 

Die Anforderungen an den Kursinhalt und an den Kursumfang ergeben sich aus § 7a der Verordnung des Regierungsrates über das Halten von Hunden:

 

Demnach umfasst die anerkannte praktische Hundeerziehung einen Kurs mit mindestens 10 Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter zulässt, einen Welpenkurs.

Der Hundehalter hat den Besuch des Hundeerziehungskurses auf Aufforderung der Gemeinde oder des Veterinäramtes nachzuweisen.  

Hundeschulen und kynologisch orientierte Organisationen, die solche Erziehungskurse anbieten, haben das Absolvieren der Kurse deshalb schriftlich zu bestätigen.

Für Den Kurs ruf doch bitte an, es gibt verschiedene Varianten, ich integriere den Kurs in bestehende Gruppen.

                                                079 428 27 46

 

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