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obligatorischer Hunde Kurs ab dem 1.4.2024 gilt die neue Hundeverordnung im Kanton Thurgau

Hundeschule / Hundekurse

Die Ausbildungspflicht von Hundehaltern im Kanton Thurgau ist in der Hundegesetzgebung geregelt, deren Vollzug in der Verantwortung der Politischen Gemeinden liegt. Gemäss § 1b Abs. 1 des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG; RB 641.2) muss, wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs. Der Hundehalter hat den Besuch des Hundeerziehungskurses auf Aufforderung der Gemeinde oder des Veterinäramtes nachzuweisen (§7a Abs. 1 und 2 der Hundeverordnung [HundeV]).

Die Kurse fördern u.a. die Sicherung des Wesens der Hunde, deren Gewöhnung an die Umwelt und insbesondere an andere Menschen und Artgenossen und stärkt die Mensch-Hunde-Beziehung. Durch eine geeignete Gewöhnung an die Umwelt und eine gute Bindung zu ihren Halterinnen und Halter, können auch Vorfälle vermieden werden, welche durch Unsicherheit bzw. Überforderung des Hundes geschehen können.

Das heisst, alle Hunde, egal wie schwer oder gross müssen einen obligatorischen Kurs absolvieren.

Für Den Kurs ruf doch bitte an, es gibt verschiedene Varianten, ich integriere Dich auch in eine bestehende Gruppe, wenn es passt.

                                                079 428 27 46

In einer Kursbestätigung,

die der Gemeinde oder dem Veterinäramt durch die Hundehalter gegebenenfalls vorzulegen ist, wird verlangt, dass folgende Angaben zwingend enthalten sind.

 

-Leinenführigkeit

​-Abrufen in jeder Situation (Appell)

-Allgemeiner Gehorsam, Unterordnung

-Begegnungen mit anderen Hunden beiderlei Geschlechts

-Begegnungen mit Menschen in vielerlei Situationen

-Spiele (zur Sicherung der Beisshemmung)

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Bestimmungen der Thurgauer Gesetzgebung über das Halten von Hunden in Kraft. Hierzu gehören insbesondere auch die Vorschriften über den Hundeerziehungskurs. Der Regierungsrat regelt die Anerkennung.

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