top of page
Hundeerziehungskurse gemäss Thurgauer Hundegesetz
In einer Kursbestätigung,
die der Gemeinde oder dem Veterinäramt durch die Hundehalter gegebenenfalls vorzulegen ist, wird verlangt, dass folgende Angaben zwingend enthalten sind.
-Leinenführigkeit
-Abrufen in jeder Situation (Appell)
-Allgemeiner Gehorsam, Unterordnung
-Begegnungen mit anderen Hunden beiderlei Geschlechts
-Begegnungen mit Menschen in vielerlei Situationen
-Spiele (zur Sicherung der Beisshemmung)
Seit dem 1. Januar 2008 sind die Bestimmungen der Thurgauer Gesetzgebung über das Halten von Hunden in Kraft. Hierzu gehören insbesondere auch die Vorschriften über den Hundeerziehungskurs. Der Regierungsrat regelt die Anerkennung.
bottom of page